Stornobedingungen

Sehr geehrte Gäste,
wir bemühen uns, Ihren Urlaubsaufenthalt so erholsam und angenehm wie möglich für Sie zu gestalten und Ihre Buchung korrekt auszuführen.
Hierzu tragen klare Vereinbarungen über die beiderseitigen Rechte und Pflichten von Ihnen als Gast und uns als Ihrem Gastgeber bei, die mit
Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam
vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen - nachfolgend „Gast“ genannt - und uns – nachfolgend „Gastgeber“ genannt - zu
Stande kommenden Gastaufnahmevertrags. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1. Vertragsschluss, Angaben in Hotelführern
1.1.

Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener unverbindlicher Verfügbarkeitsauskunft des Gastgebers, diesem den Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verbindlich an. Grundlage dieses Angebots ist die Beschreibung der Unterkunft in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis,Hausprospekt, Internetseiten).

 

1.2.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gast an seine Buchung (das Vertragsangebot) 5 Werktage gebunden.


1.3.

Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.


1.4.

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind.

 

2. Zahlung
2.1.

Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung, bzw. dem Angebot vermerkten Regelung.

Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.

 

2.2.

Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 15% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und gebuchter Zusatzleistungen.

 

3. Rücktritt und Nichtanreise
3.1.

Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für
Zusatzleistungen, bestehen.

 

3.2.

Im Falle eines Rücktritts oder einer Nichtanreise hat der Gastgeber
a) sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchtenUnterkunft

(z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

 

b) sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

 

3.3.

Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen,
jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten, ohne Kurtaxe und Reiseversicherungsprämien):

 

Bei Ferienwohnungen/Unterkünften
ohne Verpflegung 90%
 Bei Übernachtung/Frühstück 80%
 Bei Halbpension 70%
 Bei Vollpension 60%

 

3.4.

Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge,
bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat.

Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet,
den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

 

3.5.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

 

4.

Pflichten des Gastes, Kündigung durch den Gastgeber

 

4.1.

Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber einer Tourist-Information erfolgt, ist nicht ausreichend.

Unterbleibt die Mängelanzeige  schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise
entfallen.

 

4.2.

Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen.

Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe

zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige

Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts  objektiv unzumutbar ist.

 

5.Haftungsbeschränkung

Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z.B. Fahrkarten, Skipässe, Sportveranstaltungen,Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der
Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung

ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
6. Rechtswahl und Gerichtsstand
6.1.

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber

findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Entsprechendes gilt für das sonstigeRechtsverhältnis.

 

6.2.

Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.

 

6.3.

Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend.

Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.

 

6.4.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag

anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale
Bestimmungen anwendbar sind.
--------------------------------------------------------------------------------------------
© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004-2009
Bitte haben Sie Verständnis, dass bei
vorzeitiger Abreise die Kosten für die
gesamte Buchungszeit anfallen